- Munition, Feuerwerkskörper
- Entflammbare Gase
- Entzündliche Flüssigkeiten und entzündbare Feststoffe, Benzin- und Sturmfeuerzeuge
- Reiner Alkohol, alkoholische Getränke ab 70%
- Oxidierende Stoffe und Peroxide, Flüssigkeitsbatterien
- Gift- und umweltgefährdende Stoffe
- Radioaktive Stoffe und radioaktive Heilmittel
- Ätzende Flüssigkeiten und Feststoffe
- Magnetische Materialien und Quecksilber
- Spitze Gegenstände
- Scheren und Messer ab 6 cm Klingenlänge
Taucherlampen bitte grundsätzlich nur im Handgepäck transportieren!
Es dürfen nur noch Flüssigkeiten im Handgepäck mitgenommen werden, die ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml haben. Die Flüssigkeitsbehälter sind in einen wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter (ca. 20 x 20 cm) zu verstauen und an der Sicherheitskontrolle getrennt vorzulegen. Flüssige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung) die während des Fluges benötigt werden, dürfen mitgeführt werden. Weitere Informationen über die Bestimmungen erhalten Sie im Internet unter www.lba.de.
Für abgenommene Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle (zum Beispiel Taschenmesser, Scheren) kann der Flughafen leider keine Haftung übernehmen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass diese Gegenstände auch nicht aufbewahrt werden.




